ITW Rind: Das ist der Plan | top agrar online

2022-07-22 09:25:38 By : Mr. Frank Zhang

Auch Rinderhalter können jetzt an der ITW teilnehmen. Für Bullen, Ochsen und Färsen gibt es zum Start 10,7 ct/kg Schlachtgewicht. Die Kälbermäster verhandeln ihre Preise selbst.

In einigen Ställen ist das Maß an Tierwohl bereits jetzt schon hoch. Dort ist es dementsprechend leichter, die ITW-Kriterien umzusetzen. (Bildquelle: Heil)

Nach langen Verhandlungen ist es jetzt amtlich: Die Initiative Tierwohl (ITW) gibt es auch für Rinder. Ziel ist, sowohl das Tierwohl in der Rinderhaltung weiterzuentwickeln, als auch das Fleisch besser am Markt platzieren zu können. Das Konzept soll auch Schlachtkühe einbeziehen, für die es ebenfalls einen Zuschlag gibt. Die Milch läuft in Abstimmung mit den Molkereien über andere Tierwohlprogramme wie zum Beispiel QM+ (siehe "Interview: Wie viel Mehrwert bietet QM+?"). Bisher gab es kaum ein Programm, mit dem Rindfleischprodukte in die Haltungsform 2 des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eingeordnet werden konnten. „Das Konzept beruht auf dem Gedanken, dass diejenigen Landwirte eine höhere Entlohnung erhalten, die in puncto Tierwohl mehr Kriterien umsetzen, als der Gesetzgeber fordert oder die gute fachliche Praxis vorsieht“, sagt Henrik Wiedenroth, Referent beim Deutschen Bauernverband. Für zwei verschiedene Haltungsformen brauche es zwei verschiedene Preise.Bis zu 12,83 ct/kg ITW Rind-zertifizierte Betriebe bekommen für die Tierwohlmaßnahmen einen festen Preiszuschlag. „Die Schlachtbetriebe sind verpflichtet, den ITW-Zuschlag an die Landwirte zu zahlen. Sie selbst müssen mit ihren Abnehmern eigenständig einen Preis aushandeln, um den finanziellen Mehraufwand in der Kette bis an die Verbraucher weiterzugeben“, sagt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. So soll der Markt die Mehrkosten der Betriebe decken (siehe Übersicht 2). Die Zuschläge für den Landwirt liegen bei 10,7 ct/kg Schlachtgewicht im ersten und 12,83 ct/kg im zweiten Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Rindermäster mit ihrem Abnehmer darauf verständigen, wie viele Tiere sie in einem bestimmten Zeitraum liefern. Der Zuschlag steigt ab dem zweiten Jahr, da die Tiere ab dem 1. April 2023 auch Zugang für Scheuermöglichkeiten haben müssen. Nach einem Jahr will die ITW Rind den Zuschlag für die Scheuermöglichkeiten überprüfen und ggf. auf 2,3 ct pro kg Schlachtgewicht nachjustieren (siehe Übersicht 1).Ausnahme Kälbermast Die Entlohnung gilt für Ochsen, Bullen und Färsen. Die Kälbermäster haben gemeinsam mit der Kontrollgemeinschaft Deutsches Kalbfleisch (KDK) beschlossen, die Zuschläge je kg Schlachtgewicht selbst mit dem Schlachtbetrieb zu verhandeln. „Die Vermarktung von Kalbfleisch ist nicht vergleichbar mit den bisher eingeführten Tierarten in der ITW. Denn es ist ein Premiumprodukt und nur 25 % nimmt der LEH ab. Die restlichen 75 % gehen an weiterverarbeitende Betriebe, Großhandel, Gastronomie und ans Fleischerhandwerk. Zudem liegt unsere Selbstversorgung bei nur 50 % und der größte Wettbewerber sind die Niederlande. Daher spielt bei Preisverhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel auch die Wettbewerbsfähigkeit eine Rolle“, sagt Markus Dammann, Vorsitzender der KDK. Zudem haben sich die Kälbermäster über die KDK und die QS-Teilnahme von Beginn an hohe Standards auferlegt.Das sind die Kriterien Die Kriterien hat eine...

Nach langen Verhandlungen ist es jetzt amtlich: Die Initiative Tierwohl (ITW) gibt es auch für Rinder. Ziel ist, sowohl das Tierwohl in der Rinderhaltung weiterzuentwickeln, als auch das Fleisch besser am Markt platzieren zu können. Das Konzept soll auch Schlachtkühe einbeziehen, für die es ebenfalls einen Zuschlag gibt. Die Milch läuft in Abstimmung mit den Molkereien über andere Tierwohlprogramme wie zum Beispiel QM+ (siehe "Interview: Wie viel Mehrwert bietet QM+?").

Bisher gab es kaum ein Programm, mit dem Rindfleischprodukte in die Haltungsform 2 des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eingeordnet werden konnten. „Das Konzept beruht auf dem Gedanken, dass diejenigen Landwirte eine höhere Entlohnung erhalten, die in puncto Tierwohl mehr Kriterien umsetzen, als der Gesetzgeber fordert oder die gute fachliche Praxis vorsieht“, sagt Henrik Wiedenroth, Referent beim Deutschen Bauernverband. Für zwei verschiedene Haltungsformen brauche es zwei verschiedene Preise.

ITW Rind-zertifizierte Betriebe bekommen für die Tierwohlmaßnahmen einen festen Preiszuschlag. „Die Schlachtbetriebe sind verpflichtet, den ITW-Zuschlag an die Landwirte zu zahlen. Sie selbst müssen mit ihren Abnehmern eigenständig einen Preis aushandeln, um den finanziellen Mehraufwand in der Kette bis an die Verbraucher weiterzugeben“, sagt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. So soll der Markt die Mehrkosten der Betriebe decken (siehe Übersicht 2).

Die Zuschläge für den Landwirt liegen bei 10,7 ct/kg Schlachtgewicht im ersten und 12,83 ct/kg im zweiten Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Rindermäster mit ihrem Abnehmer darauf verständigen, wie viele Tiere sie in einem bestimmten Zeitraum liefern. Der Zuschlag steigt ab dem zweiten Jahr, da die Tiere ab dem 1. April 2023 auch Zugang für Scheuermöglichkeiten haben müssen. Nach einem Jahr will die ITW Rind den Zuschlag für die Scheuermöglichkeiten überprüfen und ggf. auf 2,3 ct pro kg Schlachtgewicht nachjustieren (siehe Übersicht 1).

Die Entlohnung gilt für Ochsen, Bullen und Färsen. Die Kälbermäster haben gemeinsam mit der Kontrollgemeinschaft Deutsches Kalbfleisch (KDK) beschlossen, die Zuschläge je kg Schlachtgewicht selbst mit dem Schlachtbetrieb zu verhandeln.

„Die Vermarktung von Kalbfleisch ist nicht vergleichbar mit den bisher eingeführten Tierarten in der ITW. Denn es ist ein Premiumprodukt und nur 25 % nimmt der LEH ab. Die restlichen 75 % gehen an weiterverarbeitende Betriebe, Großhandel, Gastronomie und ans Fleischerhandwerk. Zudem liegt unsere Selbstversorgung bei nur 50 % und der größte Wettbewerber sind die Niederlande. Daher spielt bei Preisverhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel auch die Wettbewerbsfähigkeit eine Rolle“, sagt Markus Dammann, Vorsitzender der KDK. Zudem haben sich die Kälbermäster über die KDK und die QS-Teilnahme von Beginn an hohe Standards auferlegt.

Das volle Spezialwissen in Ackerbau, Rinder- / Schweinehaltung sowie Management

0,00 EUR im 1. Monat danach 9,80 EUR / Monat

Nach langen Verhandlungen ist es jetzt amtlich: Die Initiative Tierwohl (ITW) gibt es auch für Rinder. Ziel ist, sowohl das Tierwohl in der Rinderhaltung weiterzuentwickeln, als auch das Fleisch besser am Markt platzieren zu können. Das Konzept soll auch Schlachtkühe einbeziehen, für die es ebenfalls einen Zuschlag gibt. Die Milch läuft in Abstimmung mit den Molkereien über andere Tierwohlprogramme wie zum Beispiel QM+ (siehe "Interview: Wie viel Mehrwert bietet QM+?").

Bisher gab es kaum ein Programm, mit dem Rindfleischprodukte in die Haltungsform 2 des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eingeordnet werden konnten. „Das Konzept beruht auf dem Gedanken, dass diejenigen Landwirte eine höhere Entlohnung erhalten, die in puncto Tierwohl mehr Kriterien umsetzen, als der Gesetzgeber fordert oder die gute fachliche Praxis vorsieht“, sagt Henrik Wiedenroth, Referent beim Deutschen Bauernverband. Für zwei verschiedene Haltungsformen brauche es zwei verschiedene Preise.

ITW Rind-zertifizierte Betriebe bekommen für die Tierwohlmaßnahmen einen festen Preiszuschlag. „Die Schlachtbetriebe sind verpflichtet, den ITW-Zuschlag an die Landwirte zu zahlen. Sie selbst müssen mit ihren Abnehmern eigenständig einen Preis aushandeln, um den finanziellen Mehraufwand in der Kette bis an die Verbraucher weiterzugeben“, sagt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. So soll der Markt die Mehrkosten der Betriebe decken (siehe Übersicht 2).

Die Zuschläge für den Landwirt liegen bei 10,7 ct/kg Schlachtgewicht im ersten und 12,83 ct/kg im zweiten Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Rindermäster mit ihrem Abnehmer darauf verständigen, wie viele Tiere sie in einem bestimmten Zeitraum liefern. Der Zuschlag steigt ab dem zweiten Jahr, da die Tiere ab dem 1. April 2023 auch Zugang für Scheuermöglichkeiten haben müssen. Nach einem Jahr will die ITW Rind den Zuschlag für die Scheuermöglichkeiten überprüfen und ggf. auf 2,3 ct pro kg Schlachtgewicht nachjustieren (siehe Übersicht 1).

Die Entlohnung gilt für Ochsen, Bullen und Färsen. Die Kälbermäster haben gemeinsam mit der Kontrollgemeinschaft Deutsches Kalbfleisch (KDK) beschlossen, die Zuschläge je kg Schlachtgewicht selbst mit dem Schlachtbetrieb zu verhandeln.

„Die Vermarktung von Kalbfleisch ist nicht vergleichbar mit den bisher eingeführten Tierarten in der ITW. Denn es ist ein Premiumprodukt und nur 25 % nimmt der LEH ab. Die restlichen 75 % gehen an weiterverarbeitende Betriebe, Großhandel, Gastronomie und ans Fleischerhandwerk. Zudem liegt unsere Selbstversorgung bei nur 50 % und der größte Wettbewerber sind die Niederlande. Daher spielt bei Preisverhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel auch die Wettbewerbsfähigkeit eine Rolle“, sagt Markus Dammann, Vorsitzender der KDK. Zudem haben sich die Kälbermäster über die KDK und die QS-Teilnahme von Beginn an hohe Standards auferlegt.

Die Kriterien hat eine Arbeitsgruppe von etwa 40 Personen erarbeitet. Darunter waren Vertreter aus allen Teilen der Wertschöpfungskette: von Verbänden über Landwirte bis hin zu Einzelhandel, Schlacht- und Molkereibranche, QS, QM- und ITW-Geschäftsstelle. Anschließend haben unabhängige Experten den entstehenden finanziellen Aufwand bewertet. Die einzelnen Werte wurden aufaddiert und ergeben den jetzigen Honorierungssatz.

Grundsätzlich gilt eine Übergangsfrist: Spätestens ein halbes Jahr nach ITW-Start eines Betriebes müssen alle Tiere (auch zugekaufte) mindestens sechs Monate unter Bedingungen der ITW Rind gehalten worden sein. Als Basis hat die Arbeitsgruppe ITW Rind die Kriterien des Qualitätssicherungssystems (QS) herangezogen. Außerdem müssen Rinderhalter folgende Anforderungen erfüllen:

„Die ITW Rind wird wahrscheinlich ein wichtiger Zwischenschritt hin zu höheren Haltungsformstufen sein. Mittelfristig werden wir also bei höheren Kriterien landen“, sagt Henrik Wiedenroth. Zur Wahrheit gehört laut des Referenten aber auch, dass die Landwirtschaft bereit gewesen wäre, umfangreichere Kriterien umzusetzen, aber der Handel nicht gewillt war, diese zu honorieren.

Die ITW beschränkt sich auf das Fleisch. Um für Milch einen Tierwohlzuschlag zu erhalten, müssen sich die Milchviehbetriebe an ihre Molkereien wenden. Diese können die Teilnahme an speziellen Tierwohlprogrammen anbieten, wie beispielsweise QM+.

Die Entlohnung von Schlachtkühen ist allerdings über die ITW Rind möglich. Dafür ist ein Aufschlag von 4 ct/kg Schlachtgewicht vorgesehen – unabhängig davon, ob die Betriebe an einem Tierwohlprogramm für Milch teilnehmen. Aber: Wenn Betriebe an bei einem solchen Programm für Milch mitmachen, das von der ITW anerkannt ist, ist kein zusätzliches Audit nötig. Prinzipiell kann das jedes Tierwohlprogramm sein, dass den ITW-Kriterien entspricht. „Aktuell ist noch kein Programm anerkannt, wir prüfen aber die Aufnahme von QM+“, sagt Dr. Patrick Klein, Pressesprecher der ITW.

Die zusätzlichen Kriterien der ITW für Milchkühe beziehen sich auf:

Ab dem 15. März 2022 können sich Rinderhalter für die ITW über sogenannte Bündler anmelden. Eine Liste mit den Bündlern ist auf der ITW-Homepage zu finden. Der Anmeldezeitraum ist nicht befristet und die Teilnehmerzahl unbegrenzt. Die Abnahme durch die Schlachtunternehmen soll sich allerdings an der Nachfrage am Markt orientieren. „Die Nachfrage nach Tierwohl-Produkten steigt kontinuierlich. Zudem haben die Partner der ITW Rind eine Branchenvereinbarung unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich, den Absatz von Produkten aus Haltungsform 2 bestmöglich zu fördern“, so Wiedenroth.

Um ITW-Tiere zu liefern, gibt es folgende Möglichkeiten:

Die Auditierung beginnt am 1. April 2022. Während einer dreijährigen Laufzeit ist ein Programmaudit zum Start vorgesehen, sowie zwei Bestätigungsaudits in der Mitte und am Ende der Zertifikatslaufzeit. Ein jährlicher Bestandscheck findet unangekündigt statt. Die Kombination mit QS-Audits ist möglich.

Das Programm startet von 0 auf 100 direkt ins Marktmodell und gewährleistet eine Nämlichkeit. Das bedeutet: In Produkten, die im LEH mit ITW gekennzechnet sind, ist auch 100 % ITW-Fleisch drin. Aus diesem Grund wird sich die erste Programmphase zunächst auf den nationalen Markt beschränken. „Gleichzeitig mussten wir die Verträge berücksichtigen, die der LEH schon mit ausländischen Rindermästern abgeschlossen hat“, so Wiedenroth. Erfüllen ausländische Mäster aus bestehenden Verträgen die ITW-Kriterien, dürfen diese deshalb auch teilnehmen. Ansonsten ist ITW den deutschen Rinderhaltern vorbehalten.

Kommentar: Hoffentlich lohnt sich das! Endlich! Auch bei Rindfleisch kennzeichnet der Handel die Produkte mit einem Mehr an Tierwohl. Für Konsumenten schafft das mehr Transparenz. Und für Rinderhalter bieten feste Zuschläge und handfeste Kriterien eine Basis, mit der sich arbeiten lässt. Wenn ITW-Ware im Einzelhandel gefragt ist, könnten viele Landwirte ihre Tiere so vermarkten. Nur dann entsteht für sie ein echter Mehrwert. Experten schätzen, dass viele Betriebe bereits einen Großteil der Kriterien erfüllen. Für sie ist es leicht teilzunehmen und das Konzept auszuprobieren. Für kleiner strukturierte Betriebe könnte es jedoch Probleme geben: Um das höhere Platzangebot in kleinen Buchten umzusetzen, müssen verhältnismäßig mehr Tiere abgestockt werden. Das heißt, das der ITW-Zuschlag mindestens den Schlachterlös der fehlenden Tiere aufholen muss. Ob sich das rechnet? Zudem ist aktuell noch offen, wie verlässlich die Nachfrage und Abnahme von ITW-Tieren tatsächlich ist. Und auch die Frage: Was passiert, wenn die Produkte am Markt doch nicht so gefragt sind, wie ursprünglich vermutet? Das wäre besonders in Zeiten mit nicht so hohen Schlachtpreisen bitter. Das Programm gilt für drei Jahre. In dieser Zeit müssen alle Beteiligten Erfahrungen sammeln. Das Ziel ist klar: Ein Mehrwert für Tier, Landwirt und Verbraucher.

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.